Privatversicherte:
Bitte fragen Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse nach, welche Konditionen bezüglich der ambulanten Psychotherapie bestehen und welche Antragsunterlagen benötigt werden.
Beihilfe:
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenkasse nach den Formalitäten zur Beantragung einer Psychotherapie.
Berufsgenossenschaften: Wenn psychische Störungen durch einen Arbeits- oder Wegeunfall ausgelöst wurden, werden die Kosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.
Selbstzahler:
Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Ziffer 870, Steigerungsfaktor 2,3, pro 50 Minuten 100,55€. Auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer NRW (www.ptk-nrw.de) finden Sie weitere Informationen dazu.
Am Standort Kettwig erfolgt keine Abrechnung über die Gesetzlichen Krankenkassen.